In den letzten Jahren hat sich einiges getan im Bereich für die Mietkaution und so war es bei einigen Bank ebenfalls zwischenzeitlich möglich ein Tagesgeldkonto anzulegen (je nach Konditionen) und dieses zu verpfänden. Dies ist jedoch aus rechtlichen Gründen etwas komplizierter, es darf nämlich nur beim Vermieter liegen, sofern dieser es als ein Treuhandkonto führt. Aufgrund der geringen Zinsen und der geringen Zusage von Banken lohnt es sich mittlerweile nicht mehr einen zusätzlichen Aufwand hierfür aufzuwenden. Zusätzlich sind die Zinsen auf einem Tagesgeldkonto mittlerweile auch nicht mehr so lukrativ wie vor einigen Jahren.